Leistungen + Service zum Wohnsitzwechsel
Die Auftraggeber beabsichtigen Ihren Wohnsitz von
Deutschland nach Frankreich zu verlegen. Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei dem
geplanten Wohnsitzwechsel und den hierbei
erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Insbesondere
wird der Auftragnehmer die entsprechenden
Behördengänge für den Auftraggeber koordinieren und
dem Auftraggeber bei der Verständigung mit
französischen Versorgungs- und
Dienstleistungsunternehmen unterstützend zur Seite
stehen.
§ 1 Umfang der Serviceleistungen
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer
mit den nachfolgenden
Tätigkeiten:
(a) Hilfestellung bei der Besorgung einer Wohnung.
(b) Anmeldung EDF-GDF Energieversorgung. (Strom,
Gas, Wasser)
(c) Anmeldung Telefon. (France Telecom)
(d) Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
(e) Hilfestellung bei der Eröffnung des Bankkontos.
(f) Vermittlung eines Übersetzers. (falls erwünscht)
(g) Kostenübernahme 1. Steuererklärung für
Frankreich.
(h) Vermittlung eines deutsch/französischsprachigen
Rechtsanwaltes.
(2) Gegenstand dieses Vertrages sind
ausschließlich die oben aufgelisteten
Dienstleistungen. Sämtliche Leistungen werden nach
den Grundsätzen eines gewissenhaften Kaufmanns
ausgeführt. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt,
sich zur Durchführung der Dienstleistungen
geeigneter Dritter zu bedienen.
§ 2 Vergütung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen
Pauschalbetrag in Höhe an den Auftragnehmer zu
entrichten. Die Zahlung hat in voller Höhe nach
Vertragsabschluß zu erfolgen.
(2) Etwaige über die unter § 1 aufgeführten
Serviceleistungen hinausgehende Leistungen des
Auftragnehmers werden mit € 50,00 inkl.
Mehrwertsteuer je Stunde vergütet.
(3) Die Kosten für Miete und Nebenkosten hat
der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber
schließt den Mietvertrag und die Verträge mit den
Versorgungsunternehmen unmittelbar mit dem Vermieter
und den Versorgungsunternehmen ab. Der Auftraggeber
in persona hat diese Verpflichtungen ordnungsgemäß
zu erfüllen.
§ 3 Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet ausschließlich französisches
Recht Anwendung.
§ 4 Schriftform/Salvatorische Klausel
(1) Der vorliegende Vertrag ist nur dann
wirksam zustande gekommen, wenn er durch beide
Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurde.
(2) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der
Verzicht auf die Schriftform muss ebenfalls
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berühren die Wirksamkeit des
Vertrages im ganzen nicht. Sollte eine
Vertragsbestimmung nicht rechtswirksam sein, so soll
diese durch die wirtschaftlich naheliegenste
wirksame Bestimmung ersetzt werden.
Benötigte Unterlagen von Ihnen:
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Mietvertrag neuer Wohnsitz durch uns
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Abmeldebestätigung vom alten Wohnsitz |
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6-8 Passbilder mit weißem Hintergrund |
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eine Bestätigung, dass Sie krankenversichert sind |
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eine Bestätigung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt
selbst bestreiten können, Anstellungsvertrag oder
Nachweis der Selbstständigkeit. |
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Kopie Personalausweis oder Reisepass |
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Kopie des Stammbuches: Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde auch von Kindern
eventuell Scheidungsurkunde |
Anmeldebestätigung für Frankreich erhalten Sie
dann durch uns. Sie müssen in jedem Fall selbst
erscheinen, da Sie die Unterschriften auf den
Anmeldungen selbst tätigen müssen.
Die Kosten sind bei Unterzeichnung des Antrages fällig. Die Kosten betragen 7.500,- Euro zuzüglich 19,6% TVA = 1.470,- Euro. Gesamt: 8.970,- Euro
Informationen und Verträge bestellen
Ferner bieten wir an
PKW Ummeldung, Zulassung, Versicherungen
Die Kosten für diese Leistungen finden Sie hier.
Zuzüglich Zulassungskosten,
einmalig zu entrichtende Straßennutzungsgebühr,
Kennzeichen, Versicherungsgebühr je nach Fahrzeug
und Schadensfreiheitsrabatt. Eine KFZ Steuer in
Frankreich gibt es nicht.
Hierfür benötigen wir vorab: TÜV/ASU Bericht aus
Frankreich. Das heißt Sie müssen Ihren PKW erst in
Frankreich durch den TÜV bringen, dann in
Deutschland abmelden. Danach Abmeldebestätigung in
Deutschland besorgen. D.h. Fahrzeug abmelden.
Für Fahrzeuge die eine EWG Nummer im Fahrzeugbrief
haben wird vom Hersteller eine Certificat de
Conformite Europeen benötigt. Diese erhalten Sie in
Deutschland bei Ihrem Fahrzeughersteller. Ferner
benötigen Sie den KFZ Brief, Personalausweis, Strom-
oder Telefonrechnung im Original, Führerscheinkopie
und Versicherungskopie aus Deutschland. Alle diese
Unterlagen an uns schicken.
Nach der Zulassung in Frankreich wird ein
Versicherungsbüro die KFZ Versicherung für Sie
vornehmen und Ihnen die Verträge und den
Versicherungsschein zusenden.
Buchführung, Bilanzerstellung, Steuererklärungen.
Hierfür haben wir versierte Steuerberater in
Frankreich vor Ort. Von diesen erfahren Sie auch die
Preise, die auch umsatzabhängig sein können.
Führerscheinumtausch
Hilfestellung beim Umtausch eines vorhandenen EU
Führerscheines in einen roten französischen
Führerscheines.
Die Kosten für diese Leistungen finden Sie hier.
Hierfür benötigen wir das Original Ihres EU -
Führerscheines, Kopie Ihres Personalausweises,
Anmeldebestätigung aus Frankreich, Strom- oder
Telefonrechnung aus Frankreich im Original.
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