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Wir als Schuldnerberatung sorgen dafür, dass Sie wieder festen Boden unter die Füße bekommen

und der Himmel wieder hellblau für Sie wird!

Schulden, Sorgen, Existenzängste und Sie sehen keinen Ausweg?

Alternative Existenzsicherung und Schuldnerberatung und Rechtsberatung!
Wir helfen Ihnen, wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen!

Wenn Sie mehr als die übliche Arbeit einer Schuldnerberatung möchten, wenden Sie sich unbedingt an uns. Sie brauchen sich dann nicht mit dem Normalen / Üblichen zufriedengeben. Der Geschäftsführer, Herr Bernd Lury, ist bekannt durch Presse- und TV-Berichte.

LSF Schuldnerberatung - für die sichere und seriöse Entschuldung

LSF Schuldnerberatung lässt Sie nicht im Stich - wir bieten Ihnen folgende kompetente Hilfe für Ihre Sorgen:

  • Die LSF Schuldnerberatung bietet Insolvenzhilfe + Restschuldbefreiung in 1,5-2,5 J. sowie Firmengründungen in Frankreich!
  • Die LSF Schuldnerberatung vermittelt deutsche Girokonten mit Debitkreditkarte ohne Eintrag in der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und dessen Abfrage für Privatpersonen und Firmen!
  • Die LSF Schuldnerberatung erledigt für Sie die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern über Vergleiche, Ratenzahlungen und/oder den Erlass von Teilforderungen!
  • Die LSF Schuldnerberatung hilft Ihnen bei der Verbesserung der Schufaauskunft und/oder Kreditreformauskunft!
  • Auch wenn Sie andere ähnlich geartete Probleme haben, sollten Sie uns als kompetente Schuldnerberatung kontaktieren!

Die LSF Schuldnerberatung ist Mitglied der European Board of Trade!!!
zu Deutsch: Europäische Handelskammer!!!
Geprüftes Unternehmen der IUCC!!!
(Internationale Vereinigung zur Entgegenwirkung der Kriminalität)

Soforthilfe der LSF Schuldnerberatung

Wir als vertrauenswürdige und dienstleistungsorientierte Schuldnerberatung bieten zudem Soforthilfe - nicht nur durch spezialisierte Rechtsanwälte, sondern auch durch uns. Die Kosten für eventuell einzuschaltende Anwälte werden, bei Aussicht auf Erfolg, von uns übernommen. Wir beraten Sie umfassend bei rechtlichen Problemen durch Benennung der entsprechenden Anwälte. Wir helfen - unterstützt von unserem erfahrenen Rechtsanwaltsteam - erfolgreich bei folgenden Problemen:

  • Gerichtsvollzieher
  • Pfändungen
  • Finanzamt
  • Banken
  • Leasing
  • Mietschulden
  • Energieschulden bei Gas-Strom- Wasserwerken
  • Schulden bei Gerichten und Ämtern
  • Abwehr von EV und/oder Insolvenz
  • Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
  • Kontokündigung
  • Kontopfändung
  • Gläubigersorgen
  • Zwangsvollstreckungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Lohnpfändungen

Somit sind Ihre täglichen Sorgen bezüglich Ihrer Schulden, bei uns und unserem Rechtsanwaltsteam in guten sowie sicheren Händen. Wir als Schuldnerberatung führen mit Ihnen die Erarbeitung eines Konzeptes zum Schuldenabbau durch und schlagen Ihnen diverse alternative Möglichkeiten vor, damit Sie wieder beruhigt in die Zukunft sehen können!

Unsere Schuldnerberatung übernimmt für Sie die unangenehme Verhandlungsführung mit den Gläubigern. Je nach Fallgestaltung wird häufig ein massiver Schuldenabbau durch intensive Verhandlungen zwischen den Gläubigern und der Schuldnerberatung erzielt!

LSF Schuldnerberatung führt Sie auch sicher durch ein Privatinsolvenzverfahren - sollte dies dann überhaupt noch nötig sein!

Wohnsitzverlegung - die etwas andere Entschuldung

Wir als Schuldnerberatung mit jahrzehntelanger Expertise wissen: durch eine Wohnsitzverlegung nach Frankreich - bei der wir Ihnen kompetent zur Seite stehen - kann das Privatinsolvenzverfahren auf 1,5 ... 2,5 Jahre verkürzt und eine Restschuldbefreiung erreicht werden!

Auch eine sofortige Firmengründung in Frankreich ist für Sie als Schuldner mit Onlinebankkonto und Kreditkarte möglich, worin Sie ebenfalls von uns als Schuldnerberatung mit Rat und Tat unterstützt werden! Ihre eigene selbstständige Bürorepräsentanz kann über uns als Schuldnerberatung angemietet werden (Büroservice).

Falls Sie also nach umfassender Schuldnerberatung mit einem französischen Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung und Firmengründung liebäugeln, so kann Ihnen durch uns geholfen werden: Wir als vertrauenswürdige und erfahrene Schuldnerberatung erledigen für Sie in Frankreich vor Ort alles Notwendige!

Als routinierte und ehrliche Schuldnerberatung weisen wir darauf hin, dass Sie für diese Art der Entschuldung mit guten 25.000,- Euro für die gesamte Laufzeit rechnen müssen.

Dieser Betrag versteht sich auf die gesamte Laufzeit (gerechnet auf 2 Jahre) und inkludiert folgende Positionen:

  • Inklusive der Kosten für den Schuldnerberatung Vertrag: Service-Wohnsitzwechsel
  • Inklusive der Kosten für den Schuldnerberatung Vertrag: Service-Firmengründung
  • Inklusive der Kosten für die Kontoführung
  • Inklusive der Kosten für private Miete,
  • Inklusive der Kosten für die gewerbliche Miete (Büroservice)
  • Inklusive der Kosten für den französischen Rechtsanwalt

Selbstverständlich muss diese Summe nicht auf einmal gezahlt werden, sondern 10.000,- Euro verteilen sich auf die Laufzeit.

Unsere Serviceverträge mit Servicepreisen der Schuldnerberatung für Wohnsitzwechsel und Firmengründung, erhalten Sie auf Anforderung.

Schuldnerberatung Infomaterial und Schuldnerberatung Verträge bestellen

Infomaterial und Verträge zur Schuldnerberatung bestellen

Wissenswerte Neuerungen zum Thema Schuldnerberatung

Auszug aus einem BGH Urteil betreffend Restschuldbefreiung nach Schuldnerberatung:

Im Zusammenhang mit einer im europäischen Ausland erteilten Restschuldbefreiung, verweisen wir auf den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 18.09.2001 (Az.: IX ZB 51/00; Fundstelle: Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht 2001, 646 - 648). BGH, Beschluss vom 18.09.2001 - IX ZB 51/00 BGH:
Eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung ist auch in Deutschland anzuerkennen.

Kommentierter (nicht amtlicher) Leitsatz:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger nach einer Schuldnerberatung ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen Insolvenzverordnung entsprechen.

BGH, Beschluss vom 18.09.2001 - IX ZB 51 / 00 Vorinstanzen: OLG Karlsruhe, LG Baden-Baden Fundstelle: NZI 2001, 646 - 648
Mit dem Urteil des französischen Insolvenzgerichtes müssen Sie beim deutschen Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen. Bis vor kurzem durften deutsche Gerichte dies ablehnen, nach heutiger Rechtssprechung des BGH ist das nicht mehr möglich.

Der Europäische Rat hat in einer Verordnung Nr. 1346/2000 noch zusätzlich eine Bestätigung gegeben. Diese Verordnung vom 31.5.2002 besagt, dass alle Insolvenzverfahren, die in einem EU-Land entschieden wurden, von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.

Sie sehen, wir in der LSF Schuldnerberatung kennen uns mit Ihren Sorgen betreffend Schulden aus. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie uns an - wir erledigen den Rest und helfen Ihnen zuverlässig.

Unsere hier ausgesprochenen Aussagen und Hilfestellungen der Schuldnerberatung, stützen sich auf jene Informationen, die wir von unseren Rechtsanwälten in Frankreich und dem oben genannten Urteil erhalten haben.

Wir stellen ausdrücklich fest, dass wir befugt sind, innerhalb der Schuldnerberatung eine Rechtsberatung durchzuführen. Die Steuerberatung führen demgegenüber unsere Steuerberater in Frankreich durch.

Für die Schuldnerberatung und das Insolvenzverfahren relevante Rechtsbelehrungen werden ausschließlich von französischen Rechtsanwälten durchgeführt. Die im Rahmen der Firmengründung nach Schuldnerberatung benötigte Steuerberatung wird ausnahmslos von französischen Steuerberatern erfüllt.

LSF-PV E.U.R.L. Schuldnerberatung

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